Es ist unverständlich und unerhört, dass es in ganz Berlin keine Einrichtung gibt, die pflegende Familien mit chronisch kranken Kindern, die nicht von der Palliativversorgung aufgefangen werden, entlastet und somit ihre Resilienz stärkt!

Deswegen rufen wir alle drei Senatsverwaltungen auf:
1. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie;
2. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung;
3. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales,
da es um
1. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
2. die chronisch krank und/oder pflegebedürftig sind und
3. in ihren Familien leben
geht, unseren Verein und unser PauseHaus-Projekt zu unterstützen.
Dabei ist der Bedarf nach solchen Einrichtungen zuletzt im Jahr 2016 durch die vom Senat geförderte „Erhebung zu Unterstützungs- und Entlastungsbedarfen von Familien mit pflegebedürftigen Kindern in Berlin“ noch mal eindrücklich bestätigt worden. Die vom Senat finanzierte Fachstelle „Menschenkind – Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder“, die die Erhebung zusammen mit der Charité erstellt hat, kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: „Familien mit pflegebedürftigen Kindern haben zwar einen Anspruch auf Kurzzeitpflegeleistungen, in der Realität können sie diese aber mangels passender Angebote in Berlin meist nicht nutzen. Sind Angehörige verreist oder krank, sollen Angebote der Kurzzeitpflege die Versorgung sicherstellen, wenn die Pflege nicht in der eigenen Häuslichkeit übernommen werden kann. Allerdings ist die Umsetzung für Kinder in Berlin kaum möglich. Die regulären Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind auf erwachsene Pflegebedürftige und eher geriatrisch ausgerichtet. Eine kindgerechte bindungsgeleitete Betreuung ist dort nicht eingeplant und die zeitlichen Kapazitäten des Pflegepersonals reichen für diese Aufgaben auch nicht aus.“ (Stellungnahme der Fachstelle Menschenkind zu der o.g. Bedarfserhebung, März 2017).
Ihre Unterstützung kann folgendermaßen aussehen:
Wir benötigen Rahmenverträge mit den Kostenträgern und Kooperationsvereinbarungen mit den entsprechenden Fachstellen im Zuständigkeitsbereich des Senats (z.B. Jugendämter, Eingliederungshilfe, Sozialhilfeträger, Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, Pflegestützpunkte etc.), um das Kurzzeitwohnhaus betreiben und finanzieren zu können.
Wir suchen konkret nach einer Liegenschaft, in der eine solche Einrichtung entstehen kann. Vielleicht kann der Senat dafür eine Liegenschaft zweckgebunden bereitstellen oder uns bei der Anschaffung und Herrichtung eines entsprechenden Gebäudes helfen?
Die einePause-Kurzzeitwohn (-pflege) einrichtung könnte ein Modellprojekt mit landesweiter Bedeutung in Berlin werden.
Treten Sie mit uns ins Gespräch!
Ieva Berzina-Hersel und Annika Eysel